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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit Vertragsschluss gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedigungen sowie unsere Datenschutzerklärung Kunden und Lieferanten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur T5 JobBörse

I. Anzeigenvertrag

1. Anzeigenvertrag - Geltungsbereich
(1) „Anzeigenvertrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Anzeigen eines Stellenanbieters oder sonstiger Interessenten (Auftraggeber) in unseren Internet-Seiten zum Zwecke der Verbreitung. Eine Anzeige darf nicht mehr als eine Stellenbeschreibung enthalten. Eine Anzeige darf auch keine Links enthalten, die unmittelbar auf Seiten mit mehreren Anzeigen führen. Funktionen oder Links zur Online- bzw. E-Mail-Bewerbung dürfen nur auf die eine Anzeige bzw. Stellenbeschreibung eingerichtet werden. Die beschriebene Stelle darf während ihrer Laufzeit nicht geändert werden. T5 Interface GmbH behält sich in Fällen der Zuwiderhandlung eine entsprechende Nachberechnung vor.

(2) Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, solange sie nicht durch neue Bedingungen von uns ersetzt werden.
2. Vertragsschluss

(1) Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn

a.) wir schriftlich oder durch e-mail den Anzeigenauftrag bestätigen oder

b.) wir die Stellenanzeige im Internet verbreiten.

(2) Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-mail gewahrt.

3. Ablehnungsbefugnis
(1) Wir behalten uns vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

(2) Wir sind berechtigt, Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
4. Inhalt und Rechte an der Anzeige/Urheberrechte
(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.

(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, daß er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
5. Beginn der Veröffentlichung

Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung zum nächstmöglichen Termin nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten.

6. Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing
(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Stellenanzeige auf unseren Internet-Seiten. Auf die Veröffentlichung nach Satz 1 hat daher der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit einen Anspruch.

(2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere über Partnerportale, durch Fax auf Abruf oder Telefon zu verbreiten. Wir sind außerdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch in jedem von uns frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Auch in diesen Fällen kommen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer §§ 1 (1), 2, 5, 6 entsprechend zur Anwendung. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.

(3) Der Auftraggeber erklärt, vorbehaltlich einer anderen Mitteilung, durch die Einbeziehung dieser AGB, daß er die Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen ausschließlich durch uns wünscht. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass stets nur solche Stellenanzeigen veröffentlicht werden, welche zeitlich aktuell sind. Vor diesem Hintergrund wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, daß nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, daß die auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Stellenanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden.
7. Änderung des Anzeigentextes
(1) Wir sind verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen an der durch uns verbreiteten Stellenanzeige des Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraums vorzunehmen, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.

(2) Änderungen, die mit geringen Aufwand durch uns zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so werden wir hierüber den Auftraggeber unterrichten und gegen Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten, die gewünschte Änderung der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn eine entsprechende schriftliche bzw. durch e-mail erfolgende Bestätigung des Auftraggebers uns zugegangen ist.
8. Gewährleistung
(1) Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Stellenanzeige. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

(2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-und/oder -hardware (z.B. Browser) – durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste.

(3) In den in Abs. 2 bezeichneten Fällen hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.

(4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.
9. Mängelrüge

Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterläßt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

10. Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen
(1) Wir sind nicht verpflichtet, von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung an diesen zurückzusenden oder aufzubewahren.

(2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.

II Allgemeines

1. Entgelte, Verzug
(1) Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede, die sich aus unserer Preisliste ergebende Vergütung. Maßgebend ist die jeweils aktuelle Preisliste. Aus der Verwendung eines veralteten Anmeldeformulars kann kein Anspruch auf eine alte Preisliste abgeleitet werden.

(2) Die Rechnung wird von uns unverzüglich erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar sofort nach Erhalt.

(3) Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber ausschließlich berechtigt, wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden ist.

(4) Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Ferner steht es uns frei, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen sowie bei Verzug mit der Zahlung einer vereinbarten Rate um mehr als 2 Wochen ohne gesonderte Mahnung den Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen.
2. Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.

(2) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, daß wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.
3. Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste
Wir gewährleisten nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Kunden ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, daß unsere Daten ohne unser Verschulden nicht immer verfügbar sind. Insbesondere stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Daten ohne unser Verschulden nicht verfügbar sind,

  • bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten oder
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste.
4. Links

Die uns zugehörigen Sites (z.B. www.t5-interface.de und www.t5-futures.de) enthalten Links zu anderen Sites. Wir tragen keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Site, auf welche verwiesen wurde.

5. Haftung
(1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluß gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

(2) Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
6. Sonstiges
(1) Erfüllungsort ist Böblingen.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Böblingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.

(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen UN-Kaufgesetze.

(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur T5 JobMesse

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der T5 Interface GmbH als verbindlich für den anmeldenden Unternehmer anerkannt. Dieser hat dafür einzustehen, dass auch die von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen und einhalten. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich: entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt.

2. Teilnahme

T5 Interface GmbH kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne angemeldete Unternehmen von der Teilnahme ausschließen und, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Unternehmen beschränken. Als sachlicher Grund gilt insbesondere, wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht.

3. Teilnahmeentgelt / Gesamtpreis

Die Höhe der zu entrichtenden Entgelts ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste der T5 Interface GmbH. Das Entgelt für die Teilnhahme und weitere gebuchte Optionen sind drei Monate vor der Messe zahlbar. Zahlungen für weitere nachträglich gebuchte Optionen werden separat in Rechnung gestellt und sind 14 Tage nach Rechnungseingang fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt durch T5 Interface GmbH. Beanstandungen der Rechnung können nur 14 Tage nach Rechnungsstellung berücksichtigt werden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen: sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Druckvorlagen für die Unternehmensanzeigen, die in den Unterlagen von T5 Interface GmbH abgedruckt werden sollen, sind rechtzeitig innerhalb der vereinbarten Frist der von T5 Interface GmbH zu benennenden Werbeagentur zuzusenden. T5 Interface GmbH wird die für den Abdruck zuständige Werbeagentur rechtzeitig vor Beginn der Kommunikationskampagne (ca. 3-4 Monate vor der Veranstaltung) bekannt geben. Verspätet zugesandte Anzeigen können nicht mehr abgedruckt werden. Soweit eine Verspätung vom Teilnehmer zu vertreten ist, bleibt die Zahlungspflicht in vollem Umfang bestehen.

4. Rücktritt von der Anmeldung

Nach verbindlicher Anmeldung ist eine Entlassung aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr möglich. T5 Interface GmbH kann dem Wunsch nach Entlassung aus dem Vertragsverhältnis ausnahmsweise zustimmen, wenn die freiwerdende Standfläche anderweitig vermietet werden kann. In diesem Fall ist T5 Interface GmbH berechtigt, einen pauschalen Ersatz der verursachten Kosten in Höhe von 25 % des in Rechnung gestellten Grundpreises ohne Nachweis zu fordern. Als Neuvermietung gilt nicht der Fall, dass aus optischen Gründen die vom Aussteller nicht genutzte Fläche einem anderen Aussteller zugeteilt wird, ohne dass T5 Interface GmbH weitere Einnahmen aus einer Neuvermietung des der umgesetzten Firma vorher zugeteilten Platzes erzielt. T5 Interface GmbH ist zum Widerruf der Zulassung berechtigt, wenn im Falle der Nichtzahlung der Teilnahmegebühr zu den festgesetzten Terminen das Unternehmen eine von T5 Interface GmbH gesetzte Nachfrist ergebnislos verstreichen lässt. T5 Interface GmbH kann verlangen, dass Gegenstände oder Materialien entfernt werden, die sich als belästigend, gefährdend oder sonst wie ungeeignet erweisen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so erfolgt die Entfernung der Gegenstände oder Materialien durch T5 Interface GmbH auf Kosten des Unternehmens.

5. Höhere Gewalt

Kann T5 Interface GmbH aufgrund höherer Gewalt die Veranstaltung nicht abhalten, wird die T5 Interface GmbH  von ihrer Leistungspflicht befreit. Die angemeldeten Unternehmen sind hiervon unverzüglich zu unterrichten.

Eine Erstattung der Teilnahmegebühren ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Sollte T5 Interface GmbH in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Termin oder an einem anderen Ort durchzuführen, so hat T5 Interface GmbH die angemeldeten Unternehmen hiervon unverzüglich zu unterrichten.

6. Termine und Orte der Veranstaltung

Sollte die Veranstaltung nachträglich aus wichtigem Grund auf einen anderen Termin oder an einen anderen Ort verlegt werden, so hat die T5 Interface GmbH die angemeldeten Unternehmen hiervon unverzüglich zu unterrichten. Als wichtiger Grund kommen z. B. Terminabstimmungen mit teilnehmenden Besucherzielgruppen und Unternehmen in Betracht, sowie die Belegung bevorzugter Räumlichkeiten. Die angemeldeten Unternehmen sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Termin oder/und Ort zuzusagen oder ihre Teilnahmegebühr in gleichwertige Online-Produktleistungen (T5 JobBörse und/oder T5 Arbeitgeber Profil) umzuwandeln.  Erfolgt seitens eines angemeldeten Unternehmens innerhalb einer Woche nach ihrer Unterrichtung keine schriftliche Mitteilung, so gilt dies als Zusage für ihre Teilnahme zu dem veränderten Termin oder/und Ort. Für die Online-Leistungen gelten die jeweils aktuellen Preise. Zahlungspflicht und das ursprüngliche Zahlungsziel der Rechnungsstellung bleiben in vollem Umfang bestehen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühren ist grundsätzlich ausgeschlossen.

7. Haftung, Versicherung, Unfallschutz

T5 Interface GmbH haftet dem Unternehmen und den von ihm Beauftragten für einen nachweislich während der Veranstaltung auf dem Forumsgelände entstandenen Schaden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der T5 Interface GmbH Mitarbeiter. Das Unternehmen haftet T5 Interface GmbH entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Das Unternehmen wird T5 Interface GmbH von Ansprüchen Dritter im Falle von entstandenen Schäden, die durch die Ausstellungsbeteiligung des Unternehmens Dritten gegenüber verursacht werden, freistellen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen. T5 Interface GmbH übernimmt keine Haftung für Beschädigung etwaiger Ausstellungsgüter oder deren Entwendung durch Dritte. T5 Interface GmbH empfiehlt dem Unternehmen, eine Versicherung für Beschädigung etwaiger Ausstellungsgüter oder deren Entwendung durch Dritte abzuschließen.

8. Standausstattung und- Gestaltung
Die zur Verfügung gestellte Ausstellungsfläche muss während der gesamten Dauer des Forums zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Zum Schlusstermin der Veranstaltung sind alle mitgebrachten Gegenstände zu entfernen. Materialien, die versandfertig verpackt zurückgelassen werden, werden dem Unternehmen auf eigene Kosten zugesandt. Nicht verpackte Materialien werden vernichtet.
9. Werbung

Werbung aller Art ist nur innerhalb der dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Fläche erlaubt. Lautsprecherwerbung und Diapositiv- oder Filmvorführungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von T5 Interface GmbH. Das gleiche gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die auf optische oder akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. Werbung politischen Charakters ist grundsätzlich unzulässig. Unternehmensanzeigen, die im Rahmen der Veranstaltung von T5 Interface GmbH abgedruckt werden, dürfen keine Werbung für einen Wettbewerber von T5 Interface GmbH beinhalten. T5 Interface GmbH behält sich vor, entsprechende Passagen zu streichen. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung trägt grundsätzlich der Teilnehmer selbst. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Unternehmensanzeigen frei von rechtswidrigen Inhalten zu gestalten und etwaige Rechte Dritter nicht zu verletzen. Insoweit wird der Teilnehmer T5 Interface GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter, insbesondere etwaiger Rechtsverfolgungskosten, freistellen.

10. Arbeits- und Ausstellerausweise

Für die Dauer des Forums erhalten die teilnehmenden Unternehmen für die von ihnen beschäftigten Personen die benötigte Anzahl von Ausweisen. Die Ausweise sind auf den jeweiligen Namen des Inhabers ausgestellt, nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Personalausweis. Im Falle des Missbrauchs wird der Ausweis ersatzlos eingezogen.

11. Bewachung

Dem teilnehmenden Unternehmen wird dringend nahe gelegt, für die Beaufsichtigung seines Standes und Ausstattung selbst zu sorgen und Schäden durch geeigneten Versicherungsschutz abzuwenden. Eine Haftung der T5 Interface GmbH für Schäden außerhalb der unter Punkt 6 genannten Voraussetzungen ist ausgeschlossen.

12. Bild- und Tonaufnahmen

T5 Interface GmbH ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen von Personen, vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und –ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichung räumlich und zeitlich unbefristet zu verbreiten. Das gilt auch für Aufnahmen, die die Presse oder das Fernsehen mit Zustimmung von T5 Interface GmbH direkt anfertigen. Der Besucher erteilt ebenso die Einwilligung, dass diese Bild- und Tonaufnahmen über Sender, Internet oder in anderer Weise ausgestrahlt und öffentlich wiedergegeben werden.

13. Hausrecht, Zuwiderhandlungen

Das Unternehmen verpflichtet sich, den Teilnahmebedingungen Folge zu leisten. Wenn Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht eingestellt werden, ist T5 Interface GmbH berechtigt, die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu Lasten des Unternehmens und ohne Haftung für Schäden zu schließen.

14. Nebenabreden
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Böblingen, Deutschland. Dies gilt auch für den Gerichtsstand, wenn der Unternehmensvertreter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen T5 Arbeitgeber-Video

1. Anmeldung
Mit der Unterzeichnung des Auftrags werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von T5 Interface GmbH für „T5 Arbeitgeber-Video“ als verbindlich für den Auftraggeber anerkannt. Dieser hat dafür einzustehen, dass auch die von ihm beschäftigten Personen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen und einhalten. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich: entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt.
2. Preise

Die Angebotspreise sind grundsätzlich unverbindliche Komplettpreise. Eine verbindliche Preisvereinbarung wird mit dem Auftraggeber und T5 Interface GmbH nach der ersten redaktionellen Abstimmung über Art und Umfang der Filmproduktion getroffen. Die Rechnungsstellung erfolgt durch T5 Interface GmbH. Beanstandungen der Rechnung können nur 14 Tage nach Rechnungsstellung berücksichtigt werden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen: sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Fahrtkosten für An-/Abreise und für Fahrten zum Zwecke der Filmproduktion sind in den Komplettpreisen nicht enthalten. Etwaige Übernachtungskosten (wenn nötig) werden nach Absprache und Aufwand abgerechnet.

3. Rücktritt vom Auftrag; Widerruf der Zulassung

Mit der Zusendung des Auftrags wird der Auftrag rechtsverbindlich. Der Auftraggeber hat die vollen Preise auch dann zu zahlen, wenn es aus Gründen, die nicht von T5 Interface GmbH zu vertreten sind, absagt.

4. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erwirbt das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar, das erworbene Material darf nur mit schriftlicher Zustimmung von T5 Interface GmbH weiterverkauft oder sublizensiert oder in anderer Weise an Dritte übertragen oder zur Nutzung überlassen werden. Davon ausgenommen bleibt das uneingeschränkte Nutzungsrecht durch T5 Interface GmbH. Die von T5 Interface GmbH erteilte Zustimmung zur Nutzung des Bild- und Filmmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst oder Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur Nutzung im Rahmen der Werbung, erteilt haben. Der ausführende Produzent des Filmes arbeitet im Einverständnis mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt jene Rechtsansprüche Dritter, die durch die Produktion des Film-Bildes entstehen. Dies gilt insbesondere für die Persönlichkeitsrechte der im Film als Statisten Mitwirkenden. Die Einhaltung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen hinsichtlich der Bestimmung des Landes, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst zu beachten.

Die Nutzung im Zusammenhang mit rechtswidrigen Inhalten, z. B. sittenwidrigem, rassistischem oder gewaltverherrlichendem Charakter ist ausdrücklich verboten.

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung von T5 Interface GmbH veröffentlicht oder verwertet werden.

5. Nebenabreden
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Böblingen, Deutschland. Dies gilt auch für den Gerichtsstand, wenn der Unternehmensvertreter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen T5 Arbeitgeber Profil

1. Anmeldung
Mit der Unterzeichnung des Insertionsauftrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von T5 Interface GmbH als verbindlich für den anmeldenden Unternehmer anerkannt. Dieser hat dafür einzustehen, dass auch die von ihm beschäftigten Personen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen und einhalten. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich: entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt.
2. Veröffentlichung und Laufzeit
Die Veröffentlichung des Arbeitgeberprofils erfolgt in Abstimmung von T5 Interface GmbH und dem Inserenten. Die Laufzeit der Veröffentlichung beträgt 1 Jahr. Ein gewünschter Veröffentlichungstermin ist nicht verbindlich, solange er nicht seitens T5 Interface GmbH bestätigt ist. Soweit eine Verzögerung vom Inserenten zu vertreten ist, bleibt die Zahlungspflicht in vollem Umfang bestehen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung von Nachrichten, Videos, Broschüren, Bildern, Grafiken, Links, Downloads, u.ä. besteht nicht. T5 Interface GmbH kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Arbeitgeberprofile angemeldeter Unternehmen von der Veröffentlichung ausschließen und, wenn es für die Erreichung des redaktionellen Zweckes erforderlich ist, die Arbeitgeberprofile auf bestimmte Unternehmen beschränken. Namen und Firmenlogos darf T5 Interface GmbH über die redaktionellen Zwecke hinaus für weitere Werbemaßnahmen nutzen.
3. Insertionspreise

Die Insertion der Arbeitgeberprofile erfolgt ausschließlich über die T5 Interface GmbH. Eine Mittlervergütung wird nicht gewährt. 14 Tage nach Unterzeichnung des Insertionsauftrags bzw. nach Rechnungsstellung ist die Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt durch T5 Interface GmbH. Beanstandungen der Rechnung können nur 14 Tage nach Rechnungsstellung berücksichtigt werden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen: sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4. Rücktritt vom Insertionsauftrag; Widerruf der Zulassung

Mit der Zusendung des vollständig ausgefüllten Insertionsauftrags wird der Auftrag rechtsverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung seitens T5 Interface GmbH zustande Das Unternehmen hat die vollen Insertionspreise auch dann zu zahlen, wenn es aus Gründen, die nicht von T5 Interface GmbH zu vertreten sind, absagt. T5 Interface GmbH ist zum Widerruf der Zulassung berechtigt, wenn im Falle der Nichtzahlung zu den festgesetzten Terminen das Unternehmen eine von T5 Interface GmbH gesetzte Nachfrist ergebnislos verstreichen lässt.

5. Nebenabreden

Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Böblingen, Deutschland. Dies gilt auch für den Gerichtsstand, wenn der Unternehmensvertreter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen.
Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame, welche dem in diesen Allgemeinen Geschäftsbedinungen erkennbar gewordenen Willen am nächsten kommt.


Böblingen, 13.08.2020

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Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

Beste Grüße
Ihr T5 Team

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